Kanzlei Burges Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei
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Gründung. Sanierung. 100% Beratung.

Das Gesellschaftsrecht.

Das Gesellschaftsrecht gibt die Rechtsform für Ihre unternehmerische Tätigkeit vor. Wir beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform und bereiten die Gründung der Gesellschaft vor. Gesellschafterwechsel, Ausscheiden eines Gesellschafters durch einen Erbfall oder bei unterschiedlichen Ansichten über die weitere Unternehmensstrategie erfordern eine anwaltliche Begleitung. Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, die Vorbereitung eines Insolvenzantrages oder die Beendigung (Liquidation) der Gesellschaft wird von uns beratend oder als Liquidator begleitet.

Zu unseren Mandanten zählen Akteure aus allen Bereichen des Wirtschaftslebens. Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung können wir gesellschaftsrechtliche Probleme auch aus anderen Perspektiven beleuchten und so zu einer interessengerechten Lösung beitragen.

Im Gesellschaftsrecht vertreten wir kleine bis mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

Sie können von uns folgende Beratungs- und Dienstleistung erwarten:

  • Unternehmens- und Gründungsberatung, Auswahl der optimalen Rechtsform unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Vorgaben
  • Beratung, Gestaltung, Verhandlung und Änderung von Gesellschafterverträgen (Satzung) Geschäftsordnungen, Dienstverträgen für die Unternehmensleitung
  • Beratung bei haftungs- und anstellungsrechtlichen Fragen, um die unternehmerische Freiheit in größtmöglichem Umfang zu erhalten und Haftungsrisiken zu neutralisieren (Stichwort: Haftungsrecht)
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen, erbrechtlichen und familienrechtlichen Aspekte; Verkauf von Gesellschafteranteilen, Liquidation der Gesellschaft
  • Umwandlung, Verschmelzung, Squeeze Out, Kapitalerhöhungen
  • Handelsregistereintragung, Satzungsänderungen, Bestellung und Abberufung Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und Prokuristen