Kanzlei Burges Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei
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Kreditgeschäft. Vermögenswert. 100% Lösungsorientiert.

Das Bankrecht.

Im Bankrecht geht es um Vermögenswerte und oft auch um die wirtschaftliche Existenz. Gerade deshalb können Sie von uns besonderes Engagement und praxisrelevante Sachkunde erwarten. Wir kennen das Bankrecht nicht nur aus anwaltlicher Sicht, sondern auch aus unserer langjährigen Tätigkeit im Bankensektor. Wir wissen daher wie eine Bank funktioniert und können unter Berücksichtigung der juristischen Aspekte eine Gesamtlösung anstreben, die insbesondere Ihre Interessen berücksichtigt.

Zu unseren Mandanten zählen Bankkunden und Kapitalanleger, die wir in allen Facetten des Bankrechts beraten und vor Gericht vertreten.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zu folgenden bankrechtlichen Themengebieten:

  • Kontoführung und (bargeldloser) Zahlungsverkehr (Lastschrift und Onlinebanking)
  • Haftung im Zusammenhang mit ec-Karte, Zahlungskarte und Kreditkarte, Hilfe für Opfer von Kreditkartenbetrug
  • Bankvertragsrecht, AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen; Widerruf von Kreditverträgen
  • Verbraucherdarlehen, Personaldarlehen
  • Kontokorrentkredite
  • gewerbliche Kreditverträge, Aval, Betriebsmittellinie
  • Bauspardarlehen, Zwischenfinanzierung
  • Immobiliendarlehen, Forward-Darlehen
  • Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
  • Kreditsicherheiten/ Kreditsicherungsrecht (Globalzession, Sicherungsübereignung)
  • Bürgschaften
  • Vorfälligkeitsentschädigung
  • Nichtabnahmeentschädigung, Bereitstellungszinsen, Disagio
  • Zinsanpassungsklauseln, Abschnittsfinanzierung
  • Tilgungsersatz
  • Forderungsverkauf (u.a. Immobilienfinanzierung mit dazugehöriger Sicherheit)
  • Schrottimmobilien